· GEWERBE & STEUERN ·

Alles was Du als Twitch Streamer wissen musst!

· GEWERBEANMELDUNG ·
EIN LEITFADEN FÜR DIE ZUKÜNFTIGE SELBSTÄNDIGKEIT

Du hast vor, demnächst den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen? Prima! Aber kennst Du auch die bürokratischen Hürden, die dies mit sich bringt und was alles zu beachten ist? Nein?
Keine Sorge, der folgende Text enthält Schritt-für-Schritt-Anweisungen und Tipps, um erfolgreich ein Gewerbe anmelden zu können.

 

  • Hier ist jede Art von wirtschaftlicher Tätigkeit gemeint, die nicht freiberuflich oder landwirtschaftlich geprägt ist.

    Die rechtliche Grundlage bildet die Gewerbeordnung (GewO), schau auf jeden Fall einmal dort hinein. gewerbeanmeldung.de/gewerbeordnung

  • Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Gewerbeanmeldung (und die Genehmigung dieser) die Grundlage / Erlaubnis darstellt, sein eigenes Geschäft betreiben zu dürfen.
    Es besteht NICHT die Möglichkeit, eine nachträgliche Anmeldung vorzunehmen!

    Die Gewerbeanmeldung muss also zu dem Zeitpunkt, an dem Du eine Gewinnerzielung beabsichtigst, erfolgt sein.
    Daher besteht auch die dringende Empfehlung die nötigen, formalen Schritte VOR der selbständigen Tätigkeit zu erledigen um nicht im Nachgang unangenehme Gespräche mit den Behörden führen zu müssen.

  • Die Gewerbeanmeldung erfolgt grundsätzlich beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt. Was in Deinem Fall zutrifft, kannst Du online bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung herausfinden.
    Hast Du die Gewerbeanmeldung erfolgreich abgeschlossen und einen Gewerbeschein erhalten, kann die Geschäftstätigkeit aufgenommen werden.
    Beginn der Selbstständigkeit ist NICHT das Datum der Gewerbescheinerteilung, sondern der konkrete Tag der Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass muss vorgelegt werden. Als nicht deutscher Staatsbürger muss zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung inklusive der Erlaubnis einer Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

    Die zu entrichtende Anmeldegebühr liegt zwischen 10 und 60 Euro.

  • Auch als Minderjähriger ist es grundsätzlich möglich, ein Gewerbe anzumelden. Dieser Prozess ist allerdings deutlich komplizierter und langwieriger.

    Im ersten Schritt muss der Jugendliche einen Businessplan erstellen, der sowohl angeben muss, wie hoch der Zeitaufwand, die Kosten und die voraussichtlichen Einnahmen sein werden.
    Darauf folgt die Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht – ohne die Genehmigung der Eltern darf ein Jugendlicher kein Gewerbe anmelden. Das Vormundschaftsgericht erteilt allerdings nur seine Zustimmung, wenn der Jugendliche die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt und über die erforderliche Reife verfügt.
    Nach erteilter Zustimmung kann dann vom Minderjährigen das Gewerbe angemeldet werden.

  • Bitte beachten: Die Meldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft innerhalb der ersten Woche nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist verpflichtend!

    Ein Gewerbetreibender muss Umsatzsteuer abwickeln – hier kommt ebenfalls das Finanzamt ins Spiel.

  • Die Gewerbesteuer fällt je nach Standort unterschiedlich hoch aus. Es ist ratsam, sich vorab darüber zu informieren. Durch die Entrichtung der Gewerbesteuer wird man automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK). Liegt der erwirtschaftete, jährliche Gewinn unter 5.200 Euro, kann eine Beitragsbefreiung erfolgen.

  • Liegen die jährlichen Gewinne bei maximal 50.000 Euro, spricht man von einem Kleingewerbe. Ist dies der Fall, kann man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und muss auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.

· STEUERERKLÄRUNG FÜR GEWERBETREIBENDE ·

 

  • Die klare Antwort lautet JA!

    Grundsätzlich muss jeder Einkommenssteuer zahlen, der in Deutschland wohnt oder sich üblicherweise aufhält.

  • Die zu versteuernden Anteile müssen nicht allein aus den Erträgen Deines Gewerbes bestehen. Auch Einkünfte aus Kapitaleinlagen, Vermietungen, Zahlungen aus einem Angestelltenverhältnis (wenn Du z. B. neben dem Streamen noch einen Bürojob hast) oder Renten.

    Je nachdem, was Du versteuerst, sind verschiedene Formulare auszufüllen. Man unterscheidet z. B. zwischen Einnahmen aus der selbständigen Arbeit mit Gewerbeschein oder den selbständigen Einnahmen ohne Gewerbeschein.

    Der jeweilige Einkommensteuertarif berechnet sich nach der Höhe des Einkommens - verdienst zu mehr, gibst Du einen höheren Teil Deines Einkommens ab. Verdienst Du weniger, zahlst Du anteilig auch weniger Steuern - dies nennt man Steuerprogression.

    Jeder Einkommensteuerpflichtige in Deutschland hat Anspruch auf einen Grundfreibetrag in Höhe von derzeit 9.984 Euro pro Jahr. Dies ist der Betrag, der zur Bestreitung des Lebensunterhalts (Existenzminimum) angegeben und nicht mit Steuern belastet wird.

  • Ja, auch in diesem Fall musst Du eine Steuererklärung abgeben. Dir werden allerdings einige Formalitäten erleichtert.

  • Deine Steuer muss zwingend mit den digitalen Formularen bei ELSTER abgegeben werden.

    Es spielt hier keine Rolle, aus welcher Quelle Dein erzielter Gewinn stammt (Gewerbebetrieb oder sonstige Formen selbständiger Arbeit).

    Eindeutig empfohlen ist übrigens das Hinzuziehen eines Steuerberaters, insbesondere für die Abgrenzung von Klein- und Großgewerbe. Die Abgrenzung kann für einen Laien oft recht schwer erkennbar sein. Je größer das Gewerbe, desto mehr Rechnungen und Unterlagen wirst Du bearbeiten müssen. Der Steuerberater wird in diesem Fall durch seine Erfahrung eine große Hilfe sein.

  • Eine Gewerbegründung ist ein großer, organisatorischer Dschungel, aber eins ist ganz wichtig - Belege sammeln! Du kannst nur Aufwendungen absetzen, die per Überweisung oder Zahlungsbeleg nachgewiesen werden können.

    Natürlich fallen auch Anschaffungskosten für im Stream genutzte Kostüme (oder die Herstellung), Zubehör bei Kochstreams etc. darunter.

    Folgende Dinge gehören unter anderem zu den Ausgaben, die steuerlich abgesetzt werden können:
    Arbeitsmittel, Büroausstattung, Büromiete, Personalkosten, Bewirtungskosten, Fahrtkosten, Zinsen für betrieblich benötigte Darlehen.

    Kaufst Du also ein Arbeitsmittel, das Du beruflich einsetzt, kannst Du dieses steuerlich geltend machen und je nach Höhe entweder sofort, also im selben Jahr, absetzen (bis zu einer Höhe von 952 Euro), oder über einen definierten Zeitraum abschreiben.

    Du bist unsicher, ob ein Gegenstand im Steuerjahr absetzbar ist oder abgeschrieben werden muss? Eventuell wirst Du in der Afa-Tabelle ("Absetzung für Abnutzung, Abschreibung") fündig.

  • Du kaufst einen Drucker für 400 Euro, ein Smartphone für 670 Euro und einen PC für 800 Euro. Der PC und das Smartphone funktionieren eigenständig und können im Steuerjahr komplett abgesetzt werden. Der Drucker funktioniert nur zusammen mit dem PC und muss daher über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
    Die Abschreibungszeiträume sind von Gegenstand zu Gegenstand unterschiedlich (siehe AfA-Tabelle).

    Du kannst ebenfalls ein Arbeitszimmer oder angemietete Büros absetzen. Ein Arbeitszimmer muss vom Rest der Wohnung/des Hauses allerdings durch eine Tür abgetrennt sein. Auch anteilige Heiz-, Strom- und Reinigungskosten kannst Du abrechnen.

  • Gewinnbeteiligungen (z. B. Beteiligung an Werbeeinnahmen), Spenden durch Viewer, Honorare in Bar, Geschenke bzw. Sachleistungen von Produkten (Tastaturen, Mäuse etc.), die Du im Stream zeigst, Umsatzbeteiligung durch Affiliate-Links oder ganz einfach gesagt - sobald Du für Deinen Content einen Gegenwert bekommst, musst Du diese Einnahme versteuern.

    Geschenk Subs und Bits, die Du in anderen Streams ausgibst, kannst Du natürlich ebenfalls absetzen.

    Bitte beachten - dies gilt auch für sämtliche Einnahmen aus Spendenstreams oder über Patreon!

    Als Twitch-Streamer beginnt man nicht gleich mit 100en von Zuschauern und die Einnahmen werden zunächst überschaubar sein. Daher achte unbedingt darauf, diese Selbständigkeit als Nebenerwerb und nicht als Deinen Hauptberuf anzugeben, da Du in eine höhere Steuerklasse rutschen könntest. Und das wäre dann unnötigerweise sehr teuer (höhere Steuern und höherer Beitrag zur Krankenversicherung).

  • Ja, auch das ist möglich.

    Bist Du arbeitslos gemeldet und erhältst ALG I darfst Du mindestens 165 Euro pro Monat dazuverdienen.

    Als Rentner darfst Du nach Erreichung der Regelaltersgrenze unbegrenzt dazuverdienen. Im Normalfall musst Du dies nicht einmal dem Rentenversicherungsträger mitteilen.

    Als Student darfst Du laut aktuellem Stand (2021) ein Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 5.400 Euro erzielen, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen. Verdienst Du mehr, wirst Du mit Abzügen rechnen müssen. Bitte beachten - Du musst dem BAföG-Amt auf jeden Fall mitteilen, dass Du Einkünfte erzielst. Hier besteht eine Meldepflicht!

UND ZUM ABSCHLUSS NOCH EIN PAAR HILFREICHE LINKS

Für alle Fragen rund um die Einkommensteuer sind die örtlichen Finanzämter zuständig.
Dazu gehören die Abgabe der Steuererklärung, die Festsetzung der Steuer sowie deren Abrechnung.

 

Das zuständige Finanzamt kannst Du mit der Finanzamtssuche finden.

Abgabe der Steuererklärung papierlos und elektronisch über "Elster - Ihr Online-Finanzamt".

Erklärungsvordrucke zum online Ausfüllen und Ausdrucken auf dem Formularserver der Finanzverwaltung.

Link zur Afa-Tabelle ("Absetzung für Abnutzung, Abschreibung")

 

Ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle: wir verdienen mit solchen Hilfestellungen keinen Cent! Sämtliche Services,
Tutorials innerhalb des Sicherheitsbereichs auf der Homepage sind kostenlos für jeden nutzbar.
Kostenlos sind ebenso Beratungsgespräche zu Sicherheitsthemen, Hate-Raids, Impressumsdiensten usw.

Unser Engagement ist eine rein ehrenamtliche, kostenlose Tätigkeit für Streamer!
Wir schreiben jede Anleitung, jeden Text selbst, testen die vorgeschlagenen Programme und
Tools und stellen anschließend diese Anleitungen und Tipps unentgeltlich zur Verfügung.
Cheers!