Eine Gewerbegründung ist ein großer, organisatorischer Dschungel, aber eins ist ganz wichtig - Belege sammeln! Du kannst nur Aufwendungen absetzen, die per Überweisung oder Zahlungsbeleg nachgewiesen werden können.
Natürlich fallen auch Anschaffungskosten für im Stream genutzte Kostüme (oder die Herstellung), Zubehör bei Kochstreams etc. darunter.
Folgende Dinge gehören unter anderem zu den Ausgaben, die steuerlich abgesetzt werden können:
Arbeitsmittel, Büroausstattung, Büromiete, Personalkosten, Bewirtungskosten, Fahrtkosten, Zinsen für betrieblich benötigte Darlehen.
Kaufst Du also ein Arbeitsmittel, das Du beruflich einsetzt, kannst Du dieses steuerlich geltend machen und je nach Höhe entweder sofort, also im selben Jahr, absetzen (bis zu einer Höhe von 952 Euro), oder über einen definierten Zeitraum abschreiben.
Du bist unsicher, ob ein Gegenstand im Steuerjahr absetzbar ist oder abgeschrieben werden muss? Eventuell wirst Du in der Afa-Tabelle ("Absetzung für Abnutzung, Abschreibung") fündig.